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Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 09:00 -16:00 Uhr

beratungseinsätze nach

§ 37 SGB XI

Menschen, die Pflegegeld erhalten und zuhause betreut werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI durchführen lassen.

Die Beratung unterstützt dabei, die Versorgung zuhause langfristig sicherzustellen und Fragen rund um den Pflegealltag zu klären. Dabei geht es nicht um eine Kontrolle, sondern um persönliche Beratung, Orientierung und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und Angehörige.

Worum es bei dem Beratungseinsatz geht

Im Alltag entstehen häufig Fragen rund um die häusliche Pflege, Leistungen der Pflegekasse oder mögliche Entlastungen.
Die Pflegeberatung bietet die Möglichkeit, diese Themen gemeinsam in Ruhe zu besprechen.

Dazu gehören:

  • Fragen zur aktuellen Pflegesituation
  • Unterstützungsmöglichkeiten zuhause
  • Entlastung für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel
  • Leistungen der Pflegekasse
  • organisatorische Fragen rund um die Pflege
Die Beratung orientiert sich an der persönlichen Situation und daran, welche Informationen im Alltag hilfreich sind.


Für wen der Beratungseinsatz vorgesehen ist

Die Pflegeberatung richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen und zuhause gepflegt werden. 

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 1: max. 2 Mal pro Jahr freiwillig nutzbar

Pflegegrad 2 und 3: max. 2 Mal pro Jahr möglich

Pflegegrad 4 und 5: max. 4 Mal pro Jahr möglich


Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Muss ich etwas für den Termin vorbereiten?

In der Regel ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Offene Fragen oder Unterlagen können gerne im Gespräch besprochen werden.

Kann ein Angehöriger beim Termin dabei sein?

Ja. Angehörige oder pflegende Personen können gerne am Gespräch teilnehmen.

Was passiert, wenn sich die Situation zuhause verändert hat?

Veränderungen im Alltag können jederzeit im Gespräch angesprochen werden. Gemeinsam lässt sich besprechen, welche zusätzlichen Möglichkeiten oder Hilfen sinnvoll sein können.

Wird der Beratungseinsatz an die Pflegekasse weitergeleitet?

Ja. Nach dem Termin wird der notwendige Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt.

Was passiert, wenn der Beratungseinsatz vergessen wird?

Wird der verpflichtende Termin über längere Zeit nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Für Pflegegeldempfänger wird die Pflegeberatung in der Regel von der Pflegekasse übernommen.

Beratungstermin vereinbaren

Wenn Sie einen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI benötigen oder Fragen zur Pflegeberatung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir unterstützen Sie bei der Terminvereinbarung und beantworten offene Fragen rund um den Beratungseinsatz, Pflegegeld oder Leistungen der Pflegekasse.

Online-Formular wird hier erscheinen
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