Entlastungsleistungen einfach erklärt
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Pflegekasse, die für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im täglichen Leben zu unterstützen und Angehörige zu entlasten.
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 Euro pro Monat (Stand 2026) und steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung.
Wofür Entlastungsleistungen genutzt werden können
Die Leistungen können für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.
Dazu gehören:
Alltagsbegleitung
Betreuung zuhause
Entlastung für Angehörige
Hilfe bei täglichen Abläufen
Unterstützung im häuslichen Umfeld
Wichtig ist, dass die Leistungen durch anerkannte Anbieter erbracht werden.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort
Der Entlastungsbetrag muss nicht jeden Monat vollständig genutzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge können angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Dadurch lassen sich auch größere Unterstützungsbedarfe oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen finanzieren.
Was bei der Abrechnung wichtig ist
Der Entlastungsbetrag wird normalerweise nicht direkt ausgezahlt.
Stattdessen erfolgt die Abrechnung über anerkannte Anbieter oder über eingereichte Rechnungen bei der Pflegekasse. Welche Form der Abrechnung möglich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Können Entlastungs-
leistungen kombiniert
werden?
Ja. Entlastungsleistungen lassen sich häufig mit weiteren Leistungen der Pflegekasse kombinieren.
Welche Möglichkeiten sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation und den bereits genutzten Leistungen ab.
Fragen zu Entlastungsleistungen
Gerne informieren wir Sie darüber, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann und welche Leistungen in Ihrer Situation infrage kommen.