Einkäufe des täglichen Bedarfs
Dazu gehören beispielsweise:
- Lebensmitteleinkäufe
- Drogerieartikel
- Haushaltswaren
- kleinere alltägliche Besorgungen
Für viele Menschen werden Einkäufe oder Wege im Alltag mit der Zeit anstrengender. Gleichzeitig sollen wichtige Besorgungen weiterhin zuverlässig erledigt werden können.
Die Einkaufshilfe unterstützt dabei, Einkäufe des täglichen Bedarfs zu organisieren und den Alltag außerhalb der eigenen Wohnung besser zu bewältigen.
Dabei kann die Hilfe regelmäßig oder flexibel nach Bedarf erfolgen.
Die Einkaufshilfe richtet sich nach den persönlichen Gewohnheiten und danach, welche Hilfe im Alltag benötigt wird.
Dazu gehören beispielsweise:
Viele Menschen möchten weiterhin selbst einkaufen gehen, benötigen dabei jedoch Begleitung oder praktische Hilfe.
In solchen Fällen kann die Einkaufshilfe Wege begleiten und beim Einkauf unterstützen.
Nicht jeder Einkauf lässt sich langfristig planen. Deshalb kann die Unterstützung regelmäßig oder flexibel abgestimmt werden - je nach persönlicher Situation und Bedarf.
Jeder Alltag ist unterschiedlich. Manche Menschen benötigen nur gelegentlich Hilfe bei Einkäufen oder Besorgungen, andere wünschen sich regelmäßige Unterstützung.
Deshalb wird gemeinsam abgestimmt, welche Aufgaben übernommen werden sollen, wie häufig Unterstützung benötigt wird und welche persönlichen Gewohnheiten berücksichtigt werden sollen.
Je nach Pflegegrad kann die Einkaufshilfe häufig über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden.
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von aktuell 131 Euro pro Monat (Stand 2026). Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden.
Welche Leistungen im individuellen Fall genutzt werden können, hängt von der persönlichen Situation und den vorhandenen Ansprüchen ab.
Gerne informieren wir Sie persönlich darüber, wie die Einkaufshilfe organisiert werden kann und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.